Aufgrund der langjährigen Erfahrung und speziellen Ausbildung des Orthopädieschuhtechnikers am menschlichen Fuß wurde diesem Handwerk auch die Ausführung der medizinischen Fußpflege zuerkannt. Damit hat ausschließlich das Orthopädieschuhmacherhandwerk (neben anderen Leistungsanbietern außerhalb des Handwerks) die Berechtigung erworben, diese Tätigkeit als Ergänzung der orthopädieschuhtechnischen Versorgung auszuführen.